Über die Antragsgegnerinnen wird wegen ihrer im Zeitraum von zumindest Mai 2013 bis Juli 2016 in der Steiermark erfolgten Teilnahme an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten, einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV, in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau gemäß § 29 Z 1 lit a und d KartG eine Geldbuße von EUR 103.000 zur ungeteilten Hand verhängt.
Baukartell-Update: Kartellgericht verhängt Geldbuße iHv EUR 103.000 gegen Bauunternehmung Marko