Über die Antragsgegnerin wird wegen ihrer im Zeitraum von zumindest Juli 2012 bis April 2017 im Burgenland erfolgten Teilnahme als Nebenbeteiligte an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Artikel 101 Abs 1 AEUV in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hochbau gemäß § 29 Z 1 lit a und d KartG eine Geldbuße in Höhe von EUR 90.000,00 verhängt.
Baukartell-Update: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße iHv EUR 90.000 gegen Neumayer BAU Ges.m.b.H