Über die Antragsgegnerinnen wird wegen ihrer im Zeitraum von zumindest September 2012 bis April 2017 im Burgenland erfolgten Teilnahme an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV, in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hochbau, gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a und d KartG eine Geldbuße in Höhe von EUR 45.000 verhängt.
Baukartell-Update: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße iHv EUR 45.000 gegen Kienzl