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Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik: Kartellgericht verhängt Geldbuße in Höhe von EUR 50.000

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom 15.02.2022 hat das Kartellgericht am 10.05.2022 über die R+S Group Regeltechnik und Schaltanlagenbau GmbH wegen einer Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG eine Geldbuße in Höhe von EUR 50.000 verhängt.

Das Unternehmen hatte in einem am 11.03.2019 abgeschlossenen und von 01.01.2019 bis 10.02.2020 gültigen Vertrag mit der Regel- und Steuersysteme AT GmbH die Aufteilung des österreichischen Marktes für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Gebäude anhand der jeweiligen Projektadresse nach Bundesländern und anhand bestimmter Kunden vereinbart.

Das Unternehmen hat gegenüber der BWB ein Anerkenntnis abgegeben, sodass eine geminderte Geldbuße beantragt werden konnte.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Hinsichtlich des anderen beteiligten Unternehmens, das mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms (§ 11b WettbG) zusammengearbeitet hatte, wurde eine Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG festgestellt (siehe dazu die Pressemitteilung).