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Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik: Kartellgericht stellt Zuwiderhandlung fest

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom 15.02.2022 hat das Kartellgericht am 13.05.2022 eine Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG festgestellt.

Die Regel- und Steuersysteme AT GmbH hat in einem am 11.03.2019 abgeschlossenen und von 01.01.2019 bis 10.02.2020 gültigen Vertrag mit der R+S Group Regeltechnik und Schaltanlagenbau GmbH, vereinbart, den österreichischen Markt für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Gebäude anhand der jeweiligen Projektadresse nach Bundesländern und anhand bestimmter Kunden untereinander aufzuteilen.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Das Unternehmen hat mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms (§ 11b WettbG) zusammengearbeitet, sodass von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen werden konnte.

Gegen das andere beteiligte Unternehmen wurde eine Geldbuße verhängt (siehe dazu die Pressemitteilung).