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Corona (Covid-19) und die Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht in Österreich

Gemeinsame Aktion des „European Competition Network (ECN)“

Das „European Competition Network (ECN)“ veröffentlichte heute am 23.3.2020 eine gemeinsame Erklärung aller europäischen Wettbewerbsbehörden für die einheitliche Anwendung von Wettbewerbsrecht während der Corona (Covid-19) Krise.

Im ECN arbeiten die nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten eng mit der Europäischen Kommission zusammen.

Unternehmen stehen derzeit vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen aufgrund des Ausbruches des Corona Virus (Covid-19). Das Wettbewerbsrecht ist gerüstet um auch in diesen Umständen einen Beitrag zu leisten.

 

Notwendige Kooperationen zur Vermeidung von Lieferengpässen und einer drohenden Produktverknappung

Kooperationen zwischen Wettbewerbern können in der vorliegenden Situation nötig werden, um die Lieferkette sicherzustellen, sowie drohende Lieferengpässe von knappen Produkten zu vermeiden. Bei temporären Kooperationen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist davon auszugehen, dass diese Formen der Kooperation im Zusammenhang mit Corona (Covid-19), soweit sie notwendig sind, unter einer angemessenen Beteiligung der Verbraucher und Verbraucherinnen stattfinden und zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung beitragen.  Dies betrifft insbesondere Maßnahmen bis zum 13.4.2020.

 

BWB priorisiert Beschwerden bei Gesundheitsprodukten zur Bekämpfung des Virus Corona (Covid-19)

Produkte zum Schutz der Gesundheit (zB. Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Schutzkleidung etc) müssen diskriminierungsfrei erhältlich sein. Die BWB wird jedem Verdacht von überhöhten Preisen, künstlichen Angebotsverknappungen, Kartellabsprachen oder anderen missbräuchlichen Verhaltensweisen in diesem Bereich besonders nachgehen. Beschwerden können über das Formblatt oder anonym über das Whistleblowing System der BWB eingebracht werden. Diesen Beschwerdefällen wird höchste Priorität eingeräumt.

 

Kontaktaufnahme mit BWB ist jederzeit möglich

Die BWB steht den Unternehmen für Anfragen zur Auslegung des Wettbewerbsrecht zur Verfügung. Dazu können der Geschäftsstellenleiter der BWB, Dr. Peter Matousek unter (peter.matousek[at]bwb.gv.at) und stv. Geschäftsstellenleiterin/Leiterin der Rechtsabteilung Dr. Natalie Harsdorf (natalie.harsdorf[at]bwb.gv.at) elektronisch kontaktiert werden.