ECN

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist aufgrund der europäischen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Kartell- und Marktmachtmissbrauchsfällen in das Netzwerk der Europäischen Wettbewerbsbehörden, die für die Vollziehung der Artikel 101 und 102 AEUV zuständig sind, eingebunden (European Competition Network, ECN). Diesem gehört neben den Wettbewerbsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch die Europäische Kommission an.

Die Zusammenarbeit im Netzwerk erstreckt sich einerseits auf den Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbsbehörden, andererseits auch auf konkrete Ermittlungshandlungen, die für die jeweils anderen Institutionen vorgenommen werden können sowie die gemeinsame Bearbeitung von Fällen. Der Europäischen Kommission obliegt es, auf eine einheitliche Anwendung des Unionsrechtes durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten hinzuwirken.

Im Rahmen des ECN gibt es sowohl Arbeitsgruppen zu allgemeinen Fragen der Zusammenarbeit im Netzwerk der Europäischen Wettbewerbsbehörden als auch sektorspezifische Arbeitsgruppen (zB Pharma, Energie, Lebensmittel). Halbjährlich finden auch Treffen auf Ebene der Generaldirektor:innen der Wettbewerbsbehörden statt.

Mehrmals jährlich wird unter Mitarbeit sämtlicher Europäischer Wettbewerbsbehörden der ECN-Brief veröffentlicht, in dem über Fallarbeit und sonstige Aktivitäten der einzelnen Wettbewerbsbehörden berichtet wird.

Für Fragen zum ECN können Sie die Rechtsabteilung unter ecn-austria(at)bwb.gv.at kontaktieren.

Weitere Informationen zur Arbeit des ECN finden sich hier.

European Competition NetworkLink Resolutionen der ECNLink Mitgliedsländer der ECN