Bestimmte Praktiken von Hotelbuchungsplattformen haben potentielle wettbewerbliche Bedenken bei der Bundeswettbewerbsbehörde hervorgerufen.
Die Probleme
Kernproblem ist die Verwendung von Bestpreisklauseln, die geeignet sein können, die Preissetzungsmöglichkeiten von Beherbergungsbetrieben erheblich einzuschränken und damit die Wettbewerbsintensität sowohl zwischen den Plattformen als auch zwischen Hotels (etc.) zu vermindern.
Hinzu kommen flankierende Klauseln bez. Verfügbarkeits- (Verfügbarkeit des letzten Zimmers) und Konditionenparität (gleiche oder vorteilhaftere Geschäftsbedingungen mit Endkunden) sowie die Möglichkeit von Strafmaßnahmen. Die sich daraus potentiell ergebenden wettbewerblichen Bedenken sind allerdings sorgfältig gegenüber jenen Vorteilen abzuwägen, die Buchungsplattformen für den Suchprozess der Konsumenten bringen.
BWB hat gehandelt
Die BWB hat bereits sehr früh entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Ihre Untersuchungen sowie jene anderer europäischer Wettbewerbsbehörden haben bewirkt, dass große Buchungsplattformen an die Behörden mit (noch nicht bindenden) Vorschlägen für Verpflichtungszusagen zur zumindest teilweisen Beseitigung der Bestpreisklauseln (und anderer bedenklicher Vertragsbestimmungen) herangetreten sind. Im Kern zielen die Vorschläge darauf ab, die bislang vertraglich geforderte Preis-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparität gegenüber anderen Buchungsplattformen sowie hinsichtlich Offline-Akquise zu verbieten. In Bezug auf die eigene Website des Beherbergungsbetriebs sollen diese vertraglichen Beschränkungen weiterhin aufrecht bleiben. Umgehungsmaßnahmen über Incentives und Bestrafungsmaßnahmen werden ebenso in Frage gestellt.
Durchführung eines Markttests
Dem "State of the Art" des Wettbewerbsenforcements entsprechend hat die BWB die zentralen Elemente dieser Vorschläge einem Markttest unterzogen, dh die betroffenen Unternehmen wurden insbesondere befragt, inwieweit diese Verpflichtungszusagen ihre Handlungsspielräume und Wettbewerbsbedingungen verändern. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) und der Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich hatten sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Bundeswettbewerbsbehörde bei dieser Marktbefragung zu unterstützen.
Auswertung des Markttests
Die Rücklaufquote war mit 570 Betrieben, von denen definitiv 515 in die Auswertung einbezogen wurden, zufriedenstellend. Die Repräsentativität - gemessen an der Verteilung der Betriebe nach Bundesländern - entsprach zwar nicht strengen statistischen Kriterien, der sich daraus ergebende potentielle Bias beeinflusst die Aussagen aber nur in geringem Maße und nicht in ihrem Kern. Wie aus Grafik 2 zu ersehen ist bewirkt eine Hochrechnung mit der Verteilungsstruktur der Grundgesamtheit nur marginale Änderungen. Die BWB erachtet die Ergebnisse daher als durchaus valide.
Alle Fragen zu Preis-, Konditionen und Verfügbarkeitsparitäten (Grafik 3 bis 6) ergaben sehr starke Aussagen mit jeweils deutlich mehr als 70 % für die "Noten" 1 und 2. D.h. der Wegfall dieser Beschränkungen bzw. deren Beibehaltung (Grafik 4) werden als sehr gewichtig aufgefasst. Von zentraler Bedeutung sind klarerweise die beiden Fragestellungen zu den Bestpreisklauseln (Grafik 3 und 4). Dabei ist natürlich zu beachten, dass es sich bei Grafik 3 um den Wegfall von Beschränkungen (alle Buchungskanäle außer hoteleigener Websites werden freigegeben) und bei der Grafik 4 um das Gegenteil, die Aufrechterhaltung der Bestpreisklauseln (eben bei Websites) handelt.
Ähnlich eindeutig sind auch die Ergebnisse bezüglich Incentives/Bestrafungen (Grafik 7).
In der Zusammenschau sehen 62 % der Unternehmen die Veränderungen positiv (sie würden einen entsprechenden Vertrag abschließen, Grafik 8) und nur 12 % negativ.
Grafik 10 gibt Aufschluss darüber, über welche Buchungskanäle die Hotels ihre Nächtigungsziffern generieren. Sie dient auch dazu, in etwa das Gewicht der Aussagen zu den Bestpreisklauseln abzuschätzen. Nur 13% der Buchungen werden über die Website abgewickelt. Selbst wenn man die OTAs (Buchungsplattformen) außen vor lässt, also nur die "hoteleigenen" Buchungskanäle berücksichtigt, kommt die Website bloß auf einen Nächtigungsanteil von 21 %. Es darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich dabei um einen wachsenden Absatzkanal handelt und auch andere Buchungen über die Website incentiviert worden sein können.
Die Grafik 11 gibt einen Hinweis auf die Marktdurchdringung der einzelnen Buchungsplattformen. Diese dürfen allerdings nicht als Indikatoren für Marktanteile missverstanden werden. Die Erlangung empirischer Daten für Marktanteile muss einer weiteren Erhebung (primär bei den OTAs) vorbehalten bleiben.
Die abschließende Tabelle zeigt, dass sich die einzelnen Tourismusgebiete (Stadt, Land, alpin) in ihren Einschätzungen nicht grundlegend unterscheiden. Dies erlaubt den Schluss, dass eine unterschiedliche wettbewerbliche Herangehensweise nicht erforderlich ist.