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Stärkung der BWB-Kompetenzen: Bundesgesetz zur Förderung des Wettbewerbs im Energiebereich vom Nationalrat einstimmig angenommen

Grünes Licht im Hohen Haus - Den bisherigen Erkenntnissen der Taskforce Energie (BWB/E-Control) trägt der Nationalrat mit dem Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern Rechnung.

Die Taskforce hat bereits in ihrem Zwischenbericht vom Juni 2023 auf gravierende Missstände im Energiesektor hingewiesen (siehe Pressemitteilung vom 27.06.2023). Ermittlungen aufgrund von Marktmachtmissbrauch sind ein sehr komplexes Gebiet und erfordern einen hohen Einsatz von Ressourcen von Behördenseite. Die Gesetzesänderung bringt Nachschärfungen mit sich in der Form, dass Unternehmen, die auf den Märkten für Elektrizität, Fernwärme und Erdgas tätig sind, eine erhöhte Beweispflicht auferlegt wird, darzulegen, dass ihre Preise nicht marktmachtmissbräuchlich, sondern rechtskonform sind.

Mit diesem Bundesgesetz soll der „(…) Preismissbrauch verhindert und dadurch die Marktbedingungen im Fall von marktbeherrschenden Energieversorgern verbessert werden“, so die Pressemitteilung des Parlaments. Der Nationalrat hat das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern am 12.06.2024 einstimmig angenommen. Das Bundesgesetz ist zumindest bis 31.12.2027 terminiert.

Wettbewerb im Energiesektor ist von essentieller Bedeutung für die österreichische Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir begrüßen den einstimmigen Beschluss des Nationalrats, die Kompetenzen der BWB in der Bekämpfung missbräuchlichen Verhaltens zu stärken!“ so die BWB-Generaldirektorin für Wettbewerb, Natalie Harsdorf.

Die BWB und die E-Control werden den Abschlussbericht der Taskforce Energie voraussichtlich Ende 2024 vorlegen.