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Kartellgericht verhängt eine Geldbuße gegen Oras Invest iHv EUR 85.000 wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 11.10.2023 eine Geldbuße in Höhe von EUR 85.000 über Oras Invest Oy („Oras Invest“) aufgrund einer verbotenen Durchführung eines Zusammenschlusses.

Der Zusammenschluss wurde nachträglich angemeldet (siehe Pressemeldung vom 18.07.2023). Der durchgeführte Erwerb von mehr als 25% der Stimmrechtsanteile an der Uponor durch Oras Invest wurde mit Wirkung vom 13.04.2023 von der BWB freigegeben, weil er keine wettbewerblichen Bedenken aufwies.

Das Unternehmen hat mit der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt kooperiert und ein Anerkenntnis abgegeben. Das Kartellgericht hat mit Beschluss vom 11.10.2023 antragsgemäß eine Geldbuße von EUR 85.000 über Oras Invest verhängt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Beteiligte Unternehmen

Oras Invest ist eine finnische Holdinggesellschaft, die sich auf das Halten von Beteiligungen an Industrieunternehmen spezialisiert hat.

Das Zielunternehmen Uponor ist ein in den Geschäftsfeldern Sanitär-, Innenraumklima- und Infrastrukturlösungen tätiges Industrieunternehmen mit Sitz in Finnland. In geographischer Hinsicht ist das Zielunternehmen vor allem in Europa und Nordamerika aktiv.

Verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses

Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse ohne vorherige Genehmigung und/oder in anderer Art und Weise durchgeführt als freigegeben. Wegen verbotener Durchführungen kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB eine Geldbuße verhängen.