Täuschendes Auftreten als Verbraucher:in auf Willhaben.at verstößt gegen Wettbewerbsregeln

Die BWB erhielt einen anonymen Hinweis über die Whistleblower-Plattform. Das Unternehmen Kühleitner mit Sitz in Fuschl am See trat auf der Website www.willhaben.at als Verbraucher auf und bot rund 170 Kfz-Zubehörteile zum Kauf an.

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist „das falsche Auftreten als Verbraucher:in“ als unlautere Geschäftspraxis einzustufen und daher nicht erlaubt.

Ein als Verbraucher getarntes Unternehmen täuscht etwa auf einer Internetplattform das Vorliegen einer privaten Geschäftsgelegenheit vor. Verbraucher:innen verbinden damit idR günstige Abschlussmöglichkeiten ohne Händlerspanne. Durch Verleugnen oder Anmaßen einer Verbrauchereigenschaft führt der Unternehmer die Verbraucher:innen darüber hinaus über die Nicht-Anwendbarkeit der Verbraucherschutzbestimmungen in die Irre. Das vorliegende Verbot erfasst nicht nur eine ausdrückliche unrichtige Behauptung, sondern auch das Erwecken eines sonst unrichtigen Eindrucks über die Unternehmereigenschaft.

Das Unternehmen Kühleitner korrigierte die Rechtsverletzung.

Die BWB bejahte aufgrund des potenziell großen Geschädigtenkreises der Rechtsverletzung ein öffentliches Interesse und ihre damit verbundene Zuständigkeit für den Fall. Seitens der Behörde wurde das betroffene Unternehmen um Stellungnahme gebeten. Dieses räumte die Rechtsverletzung ein und sagte umgehende Richtigstellung der Angaben auf der Website zu.

Die Befugnisse der BWB bei unlauterem Wettbewerb

Die BWB ist zur Erreichung ihrer Ziele, funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen zu verhindern, befugt Unterlassungsansprüche nach § 14 Abs 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geltend zu machen. Die BWB kann sohin Beschwerden wegen unlauteren, aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken nachgehen und vor die Zivilgerichte bringen.