Home » News » News 2017 » Detail

BWB/K-354 Robopolis GmbH

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 09.11.2017 (24 Kt 7/17k) eine Geldbuße iHv EUR 208.200 gegen das Unternehmen Robopolis GmbH wegen einer von Oktober 2008 bis November 2014 andauernden Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG, nämlich insbesondere in Form von kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise sowie Gebietsbeschränkungen mit Wiederverkäufern in Bezug auf Bodenpflegeroboter der Marke iRobot.

Das Unternehmen Robopolis GmbH stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Bodenpflegeroboter

Erklärung vertikale Preisabsprache: Eine vertikale Preisabsprache liegt vor, wenn Unternehmen von zwei verschiedenen Wirtschaftsstufen (zB Produzent und Händler) die Preise absprechen.