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Feststellungsanträge wegen Preisabsprachen gegen zwei Musikinstrumentenhersteller

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am 2.6.2020 beim Kartellgericht Anträge zur Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot durch zwei Hersteller von Musikinstrumenten gestellt.

Die Zuwiderhandlungen betreffen vertikale Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise von Musikinstrumenten hauptsächlich in Onlineshops. In Einzelfällen sind von den Zuwiderhandlungen kommerzielle Audioprodukte, elektronische Musikinstrumente und damit zusammenhängende Ausrüstung und Software betroffen. 

Es besteht der Verdacht, dass die vertikalen Abstimmungsmaßnahmen zwischen den Herstellern und den Händlern darauf abzielten, das Preisniveau am Endkundenmarkt zu halten und somit den Preiswettbewerb zu minimieren.

Die Unternehmen haben einen Antrag auf Kronzeugenstatus gestellt. Die BWB kann davon Abstand nehmen die Verhängung eine Geldbuße zu beantragen, wenn das Unternehmen die Kriterien des Kronzeugenstatus erfüllt hat. Daher wird nur ein Feststellungsantrag gem. § 28 Abs 1 KartG von der BWB an das Kartellgericht eingebracht.

Wettbewerbsbehörden in Ländern wie Deutschland, Polen, Schweden, Schweiz und Großbritannien führten in den letzten Jahren im Markt für Musikinstrumente bereits zahlreiche Ermittlungen durch. Im Fokus waren unter anderem Preisabsprachen zwischen Herstellern von Musikinstrumenten und Händlern. Die Ermittlungen führten ebenfalls zu Geldbußen gegen die Musikinstrumentenhersteller.