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Behördliche Zusammenarbeit: BWB und BAK bündeln Kräfte im Kampf gegen Vergabeabsprachen

Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde und Otto Kerbl, Direktor des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung unterzeichneten heute eine Kooperationsvereinbarung. Der Kampf gegen Korruption, Kartelle und Vergabeabsprachen standen auf der Agenda. Die BWB und das BAK verstärken die gemeinsame Aufklärungs- und Präventionsarbeit.

„Die BWB hat in den vergangenen Jahren viele Vergabeabsprachen erfolgreich verfolgt und ans Kartellgericht gebracht. Im gemeinsamen Projekt mit dem BAK geht es jetzt vor allem darum, das Expertenwissen den Verantwortlichen auf Gemeinden- und Städteebene unmittelbar weiterzugeben, so dass frühzeitig präventiv Verstöße verhindert werden können. Danke an das BAK für die Zusammenarbeit.“, so Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.

„Mit der Bundeswettbewerbsbehörde haben wir einen Partner an unserer Seite, mit dem Korruptionspräventionsarbeit nicht nur ausgebaut, sondern auch laufend an die dynamischen Herausforderungen angepasst werden kann. Unser gemeinsam erarbeitetes Programm, aber auch die positive Entwicklung interinstitutioneller Zusammenarbeit, sind wichtige Faktoren für einen umfangreichen Kampf gegen Korruption.“, so Otto Kerbl, Direktor des BAK.

BWB und BAK: Gesetzlicher Auftrag

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Sicherung eines fairen Wettbewerbs in Österreich zum Ziel, dabei geht es auch um die Aufklärung und Verfolgung von Vergabeabsprachen.

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ist bundesweit zuständig für die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit internationalen Anti-Korruptionseinrichtungen.

Ziel: Aufklärung und Prävention

Die BWB und das BAK starten mit einer Seminarreihe „Compliance Kompass für Gemeinden. Die Guideline für Rechtssicherheit bei Vergabe & Beschaffung“ zu den Themen Kartellrecht, Vergaberecht und Korruptionsbekämpfung. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Wissensvermittlung an Entscheidungsträger auf der Kommunalebene (Städte und Gemeinden), die Vergaberecht und Beschaffungsangelegenheiten zum Schwerpunkt haben, gelegt.

Inhaltliche Ziele der Seminarreihe

  1. Vermittlung Kartellrecht: Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen entwickeln ein grundlegendes Verständnis für Gesetze und Vorschriften, die Kartelle verbieten. Sie lernen, wie wettbewerbswidriges Verhalten erkannt werden kann.
  2. Kenntnisse im Vergaberecht: Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen verstehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Auftragsvergaben, einschließlich der Verfahren, die bei der Vergabe von Verträgen an Bieter und Bieterinnen und Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen zu befolgen sind.
  3. Korruptionsprävention: Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen entwickeln Sensibilität für die verschiedenen Formen von Korruption.
  4. Compliance und Integrität: Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen schärfen ihr präventives Bewusstsein im Zusammenhang mit Kartellrecht, Vergaberecht und Korruptionsbekämpfung
  5. Antworten und Hilfestellungen: Experten und Expertinnen der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erörtern praxisgerecht aktuelle Fragestellungen zu Kartellrecht, Vergabewesen, Korruptionsbekämpfung und Compliance.
  6. Aktuelle Rechtslage: Die Experten und Expertinnen der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erläutern aktuelle gesetzliche Neuerungen und geben mit ihrem Wissen praktische Hilfestellungen im Umgang mit „gemeindetypischen Vergabeverfahren“.

Nähere Informationen zu der Seminarreihe werden zeitnah bekanntgegeben.