BWB/VD-24 - Verbotene Durchführung - Geldbuße gegen die SFS Gruppe wegen verbotener Durchführung sowie unrichtiger und/oder irreführender Angaben verhängt

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht am 14.07.2022 (24 Kt 3/22d) eine Geldbuße iHv EUR 220.000 gegen die SFS Gruppe.

Zunächst hatte die SFS Gruppe im Zuge des Verfahrens zu BWB/Z-2777 unrichtige und/oder irreführende Angaben gemacht, indem entgegen der Ausführungen in der damaligen Anmeldung eine „vom gesetzlichen Leitbild“ abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen wurde. Konkret sieht das, für die Zielgesellschaft relevante deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) für Kommanditgesellschaften Einstimmigkeit vor. Im Gegensatz dazu waren im damaligen Gesellschaftsvertrag jedoch grundsätzlich einfache, teilweise auch erhöhte Mehrheiten von 60% oder 75% vorgesehen.

Darüber hinaus wurde der zu BWB/Z-4992 angemeldete, jedoch bereits zuvor vollzogene Erwerb von weiteren 21% der Anteile an der Ludwig Hettich Holding GmbH & Co. KG, Deutschland, von der SFS Gruppe in verbotener Weise durchgeführt.

Der entscheidungserhebliche Sachverhalt wurde von der SFS Gruppe außer Streit gestellt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Befestigungstechnik