Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nalka Invest AB; Kirk Kapital Strategic Investments A/S; Nemas HoldCo A/S - BWB/Z-6558 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nalka Invest AB; Kirk Kapital Strategic Investments A/S; Nemas HoldCo A/S

BWB/Z-6558

26.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist der gemeinsame mittelbare Erwerb der Nemas HoldCo AS (Oslo, Norwegen) und somit der Norstat Gruppe durch (i) Nalka Invest AB (Stockholm, Schweden), ein Unternehmen, das letztlich von der Interogo Foundation (Vaduz, Liechtenstein) kontrolliert wird, und (ii) Kirk Kapital Strategic Investments A/S (Vejle, Dänemark), ein Unternehmen, das letztlich von Mitgliedern der Familie Kirk Johansen kontrolliert wird. Nach Durchführung des Vorhabens wird Nalka Invest AB mehr als 50% der Anteile an Nemas HoldCo AS halten, Kirk Kapital Strategic Investments A/S mehr als 25% (aber weniger als 50%). Nalka Invest AB und Kirk Kapital Strategic Investments A/S werden Nemas HoldCo AS gemeinsam kontrollieren.

Betroffene Geschäftszweige: Markt und Meinungsforschung

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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