Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Zucchetti Centro Sistemi S.p.a.; ZZ Robotics GmbH
BWB/Z-6547
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Zucchetti Centro Sistemi S.p.a. mit Sitz in Via Lungarno Nr. 305/A, 52028 Terranuova Bracciolini (Arezzo), eingetragen im Handelsregister von Arezzo unter der Nr. 03225010481, beabsichtigt, (weitere) 47 % der Geschäftsanteile an der ZZ Robotics GmbH (FN 483016 v) von TJNT Beteiligung GmbH (FN 457089 s), und die alleinige Kontrolle über die ZZ Robotics GmbH, zu erwerben. Nach dem Anteilserwerb wird Zucchetti Centro Sistemi S.p.a. 80 % der Anteile an der ZZ Robotics GmbH halten.
Der Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit (i) Roboter-Rasenmähern sowie Poolreinigern und (ii) Photovoltaik-Wechselrichtern und Batterien.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.05.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2024 weggefallen.