Europäische Rechtsgrundlage

Grundlage des Europäischen Wettbewerbsrechts sind die Artikel 101 und 102ff des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Wichtigster ausführender Rechtsakt im Bereich Kartelle und Marktmachtmißbrauch ist die Verordnung Nr. 1/2003.

Die Richtlinie Nr. 1/2019 trifft im nationalen Recht umzusetzende Regelungen zu den Mindeststandards betreffend die institutionelle Einrichtung und Ausstattung der nationalen Wettbewerbsbehörden, deren Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse sowie zur Harmonisierung der Kronzeugenprogramme und zur Amtshilfe zwischen den Behörden des Europäischen Wettbewerbsnetzes.

Daneben existiert eine Reihe von Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO).

Die gemeinschaftsrechtliche Zusammenschlußkontrolle ist in der Fusionskontrollverordnung (FKVO) VO (EG) Nr. 139/2004 geregelt.

Zu allen genannten Bereichen existiert eine Reihe von DurchführungsverordnungenMitteilungen und Bekanntmachungen.

Eine umfassende aktuelle Darstellung dieser Rechtsakte finden Sie auf den Internetseiten der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission.

Art 101 und 102 AEUV