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Schultaschen-Kartell: BWB stellt weiteren Geldbußenantrag gegen ein Unternehmen

Die BWB hat am 26.04.2022 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Art 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG an das Kartellgericht gestellt.

Ermittlungen der BWB
In den Jahren 2019 und 2020 führte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Ermittlungen wegen des Verdachts vertikaler Preisbindung gegen einen Hersteller von Schultaschen bzw. -rucksäcken sowie gegen einige Händler durch.

Die BWB war aufgrund von Beschwerden von Konsumenten auf die mutmaßlichen kartellrechtlichen Zuwiderhandlungen aufmerksam geworden und leitete daraufhin ex officio Ermittlungen ein. Bereits im Juli 2021 hat das Kartellgericht auf Antrag der BWB eine Geldbuße gegen einen Hersteller verhängt hat. Nach einem im Jänner 2022 eingebrachten Geldbußenantrag ist dies nun der zweite Antrag gegen einen Händler (siehe dazu die Pressemitteilung der BWB vom 29.07.2021 und die Pressemitteilung der BWB vom 13.01.2022)

Die dieses Unternehmen betreffenden kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen erfolgten im Zeitraum von Februar 2015 bis Februar 2019, wobei Vereinbarungen mit Herstellern von Schultaschen und Schulrucksäcken über die Einhaltung von Verkaufspreisen getroffen wurden. Dem Händler wurden von Herstellern nur vermeintlich als unverbindliche Verkaufspreise bezeichnete Preise verbindlich vorgegeben, welche er in weiterer Folge auch beachtete.

Unternehmen gibt Anerkenntnis ab
Das Unternehmen hat ein Anerkenntnis abgegeben, sodass aufgrund des geringeren Verfahrensaufwands bei der zu beantragenden Geldbuße ein Abschlag vorgenommen werden konnte.