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BWB stellt Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen einen Händler von Schultaschen

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am 13.01.2022 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Art 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG an das Kartellgericht gestellt.

Ermittlungen der BWB

In den Jahren 2019 und 2020 führte die BWB Ermittlungen wegen des Verdachts vertikaler Preisbindung gegen einen Hersteller von Schultaschen bzw. -rucksäcken sowie gegen einige Händler durch.

Die BWB war aufgrund von Beschwerden von Konsumenten auf die mutmaßlichen kartellrechtlichen Zuwiderhandlungen aufmerksam geworden und leitete daraufhin ex officio Ermittlungen ein. Nachdem das Kartellgericht auf Antrag der BWB bereits im Juli 2021 eine Geldbuße gegen einen Hersteller verhängt hat, stellt die BWB nunmehr auch einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen einen Händler.

Die dieses Unternehmen betreffenden kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen erfolgten im Zeitraum von Februar 2016 bis März 2019, wobei Vereinbarungen mit Herstellern von Schultaschen und Schulrucksäcken über die Einhaltung von Verkaufspreisen getroffen wurden. Dem Händler wurden von Herstellern nur vermeintlich als unverbindliche Verkaufspreise bezeichnete Preise verbindlich vorgegeben, welche er in weiterer Folge auch beachtete.

Kronzeugenregelung: Beantragung einer geminderten Geldbuße

Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit des Unternehmens mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt. Das Unternehmen hat ein Anerkenntnis abgegeben.