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Aktueller Stand zur Branchenuntersuchung Mietwagen- und Taxigewerbe der Bundeswettbewerbsbehörde

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) startete im September 2019 eine Branchenuntersuchung im Mietwagen- und Taximarkt. Die BWB führt eine Branchenuntersuchung durch, wenn die Vermutung besteht, dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist.

Im Rahmen der Untersuchung kann ein erster Überblick über die Auswirkungen auf den Wettbewerb im Markt wiedergegeben werden. Der endgültige Bericht wird voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht.

 

Welche ersten Schritte setzte die BWB?

Im Rahmen der Untersuchung wird der Taxi- und Mietwagenmarkt ökonomisch und rechtlich analysiert. Die BWB konzentriert sich bei der Untersuchung regional auf die Märkte „Stadt Salzburg“ und „Stadt Wien“ da in diesen beiden Regionen ein verstärkter Wettbewerb durch das Anbieten von unterschiedlichen Geschäftsmodellen am Markt vorhanden ist.

Im Rahmen der Analyse wurden die unterschiedlichen Regelungen mit anderen EU-Ländern ebenfalls verglichen. 

Es wurde eine erste Begutachtung der relevanten Gesetze im Hinblick auf die wettbewerblichen Folgen durchgeführt:

  1. Gelegenheitsverkehrsgesetz „neu & alt“,
  2. Bundesbetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr,
  3. Betriebsordnungen der Länder,
  4. weitere Verordnungen der Landeshauptleute (z.B. Wiener Taxitarif).

Für die ökonomische Begutachtung wurden Fragen an 200 Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Online-Vermittlungsplattformen versendet. Die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen und Übermittlung der Daten war zufriedenstellend. Auffallend ist, dass die Marktdaten von Online-Vermittlungsplattformen eine höhere Verfügbarkeit und bessere Qualität aufwiesen als jene der traditionellen Unternehmen.

 

Folgende erste Auswirkungen im Hinblick auf den Wettbewerb und das Innovationspotential im Markt zeigen sich in der Untersuchung:

1. Digitalisierung kann Regulierung minimieren.

Personenbeförderungs-Apps und deren Bewertungsfunktionen stellen den gesetzlichen Regulierungsbedarf in Frage. Der Bestellprozess per App ermöglicht es Kunden und Kundinnen vorab Informationen über die Wartezeit, Preis, Beschaffenheit des Autos und Informationen zum Fahrer zu erhalten. Dadurch steigt die Vertrauenswürdigkeit und Transparenz, welche die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung insbesondere von Qualitätskriterien vermindert.

2. Neue Technologien modernisieren Märkte.

Durch den Eintritt von Online-Vermittlungsplattformen am Mietwagen- und Taximarkt sind traditionelle Unternehmen gezwungen in den Wettbewerb einzutreten und die Digitalisierung voranzutreiben. Dies führt unter anderem dazu, dass sich das Angebot im gesamten Markt durch die technologischen Hilfsmittel für die Kunden und Kundinnen verbessert.

3. Tendenz zur Deregulierung von Taxipreisen in der Europäischen Union.

Ein europäischer Vergleich zeigt, dass sich die Entwicklung der Taximarktregulierung in Richtung Deregulierung bewegt. Generell werden laut einer Studie der Europäischen Kommission (2016) fixe, maximale oder minimale Tarife in den EU Mitgliedsstaaten gesetzlich festgesetzt. Von den Mitgliedstaaten haben ua 16 einen maximalen Taxitarif und 5 einen minimalen Taxitarif festgesetzt. Österreich und Deutschland sind die einzigen Mitgliedstaaten mit fixen Taxitarifen. Vereinzelt werden in den Ländern fixe Tarife für Flughafentransfers festgelegt.

 

Was sind die weiteren Schritte?

Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass das richtige Maß an Regulierung gefragt ist um Wettbewerb und Innovation im Mietwagen- und Taximarkt zu fördern. Eine wesentliche Rolle spielt die Tarifgestaltung. Reguliert man zu stark, könnte dies innovative digitale Unternehmen vom Markt drängen. Reguliert man zu schwach könnte dies eine Gefahr für die Versorgungssicherheit darstellen", erklärt Generaldirektor der BWB, Dr. Theodor Thanner.

Die besonders komplexe Frage, ob überhaupt ein einheitlicher Tarif für das neue Gewerbe festgelegt werden muss, obliegt nun der Umsetzung der Landesgesetzgeber. Im Falle einer Tarifverordnung bestehen durch die Novelle des GelverkG zwar weniger Spielräume bei Ausnahmebestimmungen und Zusammensetzung der Tarife; dennoch erscheinen Konstellationen denkbar und möglich, die keinen fixen Tarif vorschreiben (bspw. Preisspannen beim Grundentgelt).

Die BWB befindet sich noch in der Untersuchung der Branche und möchte ebenfalls den Konsumenten- und KonsumentInnennutzen im Rahmen einer Befragung beleuchten.

Weiters werden für den Endbericht der Branchenuntersuchung mögliche Auswirkungen verschiedenener Tarifformen (Minimaltarif, Maximaltarif oder fixer Tarif) auf den Wettbewerb, die Unternehmen, den Mietwagen- und Taximarkt, die Innovation sowie auf die Konsumenten und Konsumentinnen analysiert.