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Geldbuße gegen Specialized Europe B.V.

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht am 14.06.2019 gegen Specialized Europe B.V. eine Geldbuße iHv € 378.000,00 verhängt. Das Unternehmen beging einen Kartellrechtsverstoß in Form der vertikalen Preisbindung (das sind Preisvereinbarungen zwischen dem Lieferanten und Händlern) sowie der Beschränkung des passiven Verkaufs und Vertriebs von Produkten über das Internet im Geschäftsbereich „Bikes“, im Zeitraum von Jänner 2011 bis November 2016.

Die Antragsgegnerin stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Fahrräder