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Geldbuße gegen Bose Ges.m.b.H.

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht am 14.06.2019 gegen die Bose Ges.m.H. eine Geldbuße in Höhe von € 650.000 verhängt.

Das Unternehmen hat mit Händlern bei „Consumer Electronics Produkten“ im Zeitraum von November 2014 bis März 2018, die Wiederverkaufspreise abgestimmt.

Bose Ges.m.b.H stellte den Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

 

Betroffener Wirtschaftszweig: Lautsprecher und Kopfhörer für private Endkunden.