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4. Competition Talk der BWB: Wettbewerbsmonitoring

Am 19.3.2013 fand der 4. Competition Talk der BWB zum Thema "Wettbewerbsmonitoring: Neues Instrument im Kartellrecht- Gestaltungsmöglichkeiten und Erwartungen" statt.

Es diskutieren SC Dr. Michael Losch (SC im BMWFJ), Dr. Theodor Taurer (WKO), Mag. Ulrike Ginner (AK Wien) und Dr. Ruth Enthofer- Stoisser (stv SC im BMASK).

Begriff Wettbewerbsmonitoring

Das Wettbewerbsmonitoring ist ein neues Instrument der BWB, das ihr seit der Novelle des Wettbewerbgesetzes und somit seit dem 1.3.2013 zur Verfügung steht.

Durchführung eines Wettbewerbsmonitorings, insbesondere über die Entwicklung der Wettbewerbsintensität in einzelnen Wirtschaftszweigen oder wettbewerbsrechtlich relevanten Märkten. (§ 2 Abs 1 Z8)

Wie nun diese Kompetenz in der Praxis umzusetzen ist, welcher Aufwand zu erwarten ist, welche Erfahrungen bereits dazu vorliegen und welche Daten tatsächlich genutzt werden sollen, waren die Kernfragen der Diskussion.

Wunsch der Sozialpartner umgesetzt

SC Dr. Michael Losch war bereits am Prozess der Gesetzwerdung maßgeblich beteiligt, setzte er sich doch gemeinsam mit dem Sektionschef Dr. Georg Kathrein (BMJ) für die Realisierung der Wünsche der Sozialpartner ein. Einer der Vorschläge aus deren Studie zur Zukunft der Wettbewerbspolitik in Österreich fand nun durch das Monitoring seine Umsetzung. Durch das Monitoring können allgemeine Informationen zur Marktstruktur, Marktentwicklung und Marktabgrenzung gewonnen werden. Welche Ausformungen das Monitoring aber tatsächlich annimmt und welche Wirtschaftsbranchen analysiert werden sollen, sei jedoch rein die Entscheidung der BWB, als unabhängige und weisungsfreie Behörde.

Monitoring als präventives Instrument der BWB

Theodor Taurer hob hervor, dass das neue Instrument - im Gegensatz zu den bereits vorhandenen Ermittlungsmöglichkeiten der BWB - ein präventives sei und somit Investigation nicht im Fokus hätte. Vielmehr sollen Wirtschaftszweige beleuchtet werden, die Oligopolstrukturen aufweisen. Eventuell könne diese (problematische) Struktur durch den Gesetzgeber verändert werden; eine Geldbuße durch die BWB sei hier aber ein weniger bedeutsames Ziel. Essentiell für die Wirtschaftskammer sei jedenfalls, dass Unternehmen im Rahmen des Monitorings der BWB keine Informationen zur Verfügung stellen müssen, da hier Auskunftsverlangen nicht anzuwenden sind.

Konsumenten können durch das Monitoring profitieren

Für Mag. Ulrike Ginner regte die Untersuchung von Grundversorgungsmittel der Konsumenten an. Speziell im Bereich der Lebensmittel als auch im Sprit, Strom oder Gasbereich sieht sie unverhältnismäßig hohe Preise und daher Monitoringbedarf. Informationen, die die BWB bereits aus vorhergehenden Ermittlungen gewonnen hätte, könnten dabei verwendet werden, solange sie nicht in den Publikationen der BWB aufscheinen. Alleine das Gefühl der Unternehmer, dass ihnen bei der Preisgestaltung auf die Finger geschaut wird, könnte sich positiv auf die Endkundenpreise auswirken.

Umfangreiche Monitoringerfahrungen des BMASK

Dr. Ruth Enthofer- Stoisser konnte bereits ausführlich aus der Praxis berichten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in vergangenen Jahren einige Untersuchungen durchgeführt, die Fehlverhalten von Unternehmen aufdeckten. Das 2008 vom BMASK initiierte Lebensmittelpreismonitoring habe sich nicht bewährt. Manche Vergehen konnten zwar durch Verordnungen abgestellt werden, wie beispielweise das verpflichtende Drücken der TARA-Taste im Feinkostbereich um zu verhindern, dass Verpackung als Produkt gewogen wird. In manchen vom Ministerium untersuchten Fällen wäre aber eine Aufgreifung durch die BWB samt Geldbußenurteil wünschenswert gewesen.

Ressourcenstärkung unumgänglich

In der Diskussion selbst war einer der wesentlichen Punkte, dass eine Ressourcenstärkung der BWB jedenfalls mit der Kompetenz des Monitorings einhergehen muss. Anderenfalls ist der zusätzliche Mehraufwand nicht zu bewerkstelligen. Außerdem wurde ein über Studienpublikation hinausgehendes Engagement der BWB gefordert, das - wenn notwendig - eine gesetzliche Änderung anrege oder ein Verfahren vor dem Kartellgericht nach sich ziehe.

Ausblick der BWB

Abschließend ließ sich die BWB etwas in die Karten blicken und erläuterte seine Vorstellungen zum Monitoring, das vorerst keine umfangreiche Sektoranalyse darstellen soll, sondern vielmehr konkrete Problemfelder aufgreifen wird. Erste Monitoring Ergebnisse wird es daher schon im Juni/Juli 2013 geben. Da das Monitoringverfahren weiter entwickelt werden soll, ist eine Working Group geplant, bei der auch Stakeholder willkommen sind. Grenzen sind dabei aber klar: "Wir waren nie eine Preisbehörde und werden das auch nicht werden." Thanner abschließend.