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Zusammenschluss Rohrdorfer/Asamer: BWB stellte Prüfungsantrag an das Kartellgericht

Der Zusammenschluss wurde am 10.01.2024 bei der BWB angemeldet. Nach einem Antrag der Anmelderin auf Fristverlängerung um zwei Wochen endete die Frist zur Prüfung am 21.01.2024. Aufgrund wettbewerblicher Bedenken ist nach Auffassung der BWB das Zusammenschlussvorhaben in seiner derzeitigen Form nicht freigabefähig. Die BWB stellte daher am 21.02.2024 einen Antrag auf vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses an das Kartellgericht (Phase II).

In der gegenständlichen Zusammenschlussanmeldung (Z-6472) beabsichtigt die Anmelderin Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH („Rohrdorfer“) 49% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH („Asamer“) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig C - Herstellung von Frischbeton (Transportbeton).

Ermittlungen durch die BWB und wettbewerbliche Bedenken

Die BWB erhob im Rahmen ihrer Ermittlungen umfangreiche Daten und führte Befragungen von Marktteilnehmer:innen, unter anderem über hundert Kunden und zahlreiche Wettbewerber, durch. Dabei ergaben sich Zweifel an den von den Anmelderinnen vorgenommenen Marktabgrenzungen in den Bereichen Transportbeton, Zuschlagstoffe und Zement. Insbesondere ergaben sich Bedenken (horizontal und vertikal) hinsichtlich hoher Marktanteile der Zusammenschlussparteien bzw einer weiteren Verstärkung der Marktstellung der Parteien in den genannten Bereichen, die sich negativ auf den Wettbewerb zB durch höhere Preise auswirken könnte.

Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der BWB in seiner derzeitigen Form nicht freigabefähig, sondern bedarf einer vertieften Prüfung durch das Kartellgericht (Phase II). Die BWB hat daher vor Ablauf der Frist von Phase I einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt. Der Bundeskartellanwalt stellte ebenfalls einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.