Home » News » Detail

Zusammenschluss Miele/Metall Zug: BWB stellte Prüfungsantrag an das Kartellgericht

Der Zusammenschluss wurde am 19.01.2024 bei der BWB angemeldet. Nach einem Antrag der Anmelderin auf Fristverlängerung um zwei Wochen endete die Frist zur Prüfung am 01.03.2024. Aufgrund von Wettbewerbsbedenken ist nach Auffassung der BWB das Zusammenschlussvorhaben in seiner derzeitigen Form nicht freizugeben. Die BWB stellte daher am 01.03.2024 einen Antrag auf vertiefte Prüfung und gegebenenfalls auch Untersagung an das Kartellgericht (Phase II).

In der gegenständlichen Zusammenschlussanmeldung (Z-6483) beabsichtigt die Anmelderin, Miele Beteiligungs-GmbH, ein Unternehmen der Miele Gruppe („Miele“), ein Gemeinschaftsunternehmen („GU“) zusammen mit der Metall Zug AG („Metall Zug“) zu gründen. Dabei soll die Miele Beteiligungs-GmbH ihre indirekte Tochtergesellschaft International Steelco S.p.A. und Metall Zug ihre Tochtergesellschaften Belimed AG und Belimed Life Science AG einbringen. Miele soll 67% und Metall Zug 33% der Anteile an dem GU halten.

Miele produziert und vermarktet neben elektrischen Haushaltsgeräten ua auch Reinigungs-, Desinfektionsgeräte und Sterilisatoren für Krankenhäuser und (Zahn-)Arztpraxen. Metall Zug ist eine Gruppe von Industrieunternehmen und im Bereich der Infektionskontrolle sowie der Kontaminationsprävention tätig.

Die Geschäftsbereiche des geplanten Gemeinschaftsunternehmens würden sich auf die Herstellung, den Vertrieb sowie die Kundenbetreuung im Bereich der Infektionskontrolle und Kontaminationsprävention mit (i) Reinigungs- und Desinfektionsgeräten, (ii) Hoch- und Niedertemperatur-Sterilisatoren, (iii) Endoskop-Aufbereitungsgeräten und (iv) Steckbeckenspülern erstrecken. Zu den Kundengruppen zählen Krankenhäuser, Pharmaunternehmen, Labore sowie Arzt- und Zahnarztpraxen.

Prüfung durch die BWB und erhebliche Wettbewerbsbedenken

Die BWB erhob im Rahmen ihrer fusionskontrollrechtlichen Prüfung umfangreiche Daten und führte Befragungen von Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten durch. Es erhärtete sich ein von der Anmeldung stark abweichendes Bild der Marktverhältnisse. Im Ergebnis zeigt sich, dass aus Sicht der BWB starke wettbewerbliche Bedenken auf folgenden Märkten mit Krankenhäusern auf der Nachfrageseite bestehen:

  1. Vertrieb und Service von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten
  2. Vertrieb und Service von Hochtemperatur-Sterilisatoren
  3. Vertrieb und Service von Endoskop-Aufbereitungsgeräten

Die Analyse hat zudem gezeigt, dass auf den genannten Märkten Umsätze mit verwandten Dienstleistungen (ua Wartungen und Instandhaltung, Schulungen) sowie Umsätze mit ergänzenden Produkten (ua Zubehör und Ersatzteile) von hoher Bedeutung sind. Sowohl die befragten Wettbewerber als auch befragten Kund:innen bestätigten dies (sog. „After Sales“).

Die BWB geht daher von einem wettbewerbswidrigen Zusammenschluss durch die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens aus. Insbesondere ist aus Sicht der BWB eine beträchtliche Verringerung der horizontalen Wettbewerbsintensität zu befürchten, die sich in höheren Preisen und geringerer Qualität von Geräten, verwandten Dienstleistungen und ergänzenden Produkten im Bereich der Infektionskontrolle für Krankenhäuser auswirken würde. Dies ist ua auf die hohen Marktanteile der beteiligten Unternehmen, die hohe Marktkonzentration, sowie nach Ansicht der BWB auch auf Eintrittsbarrieren für allfällige neue Marktteilnehmer in den relevanten Märkten zurückzuführen.

Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der BWB in seiner derzeitigen Form zu untersagen. Die BWB hat daher vor Ablauf der Frist von Phase I einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt. Der Bundeskartellanwalt stellte ebenfalls einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.

Der österreichische Gesundheitssektor ist in einigen Bereichen sehr konzentriert, die BWB hat sich bereits in mehreren Sektoruntersuchungen mit den verschiedenen Märkten intensiv beschäftigt. Vor diesem Hintergrund ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass eine weitere Beschränkung des Wettbewerbs hintangehalten wird.“, so die BWB-Generaldirektorin, Natalie Harsdorf-Borsch