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Unlautere Handelspraktiken: BWB präsentiert ihren Jahresbericht

Die BWB veröffentlicht heute, 26.02.2024, ihren Bericht zum Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG). Ebenso brachte die BWB einen weiteren Antrag auf Verhängung von Geldbußen gegen einen Großhändler im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen beim Kartellgericht ein (siehe dazu Link unten).

Der Jahresbericht

Die BWB ist die zuständige Durchsetzungsbehörde für Verstöße gegen das FWBG und hat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten idZ zu erstellen. Dabei werden die Zahl der im Vorjahr eingegangenen Beschwerden sowie der im Vorjahr eingeleiteten bzw. abgeschlossenen Untersuchungen angegeben.

Ein Überblick über das FWBG kann hier entnommen werden: Unlautere Handelspraktiken: BWB Bundeswettbewerbsbehörde

Wesentliche Ergebnisse der Brancheuntersuchung Lebensmittel zu Unlauteren Handelspraktiken

Die Branchenuntersuchung Lebensmittel, die während des Berichtzeitraums durchgeführt wurde, ging unter anderem der Verbreitung unlauterer Handelspraktiken nach. Die zentralen Ergebnisse werden daher auch im FWBG-Jahresbrericht wiedergegeben.

Abnehmer, insb. im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels (LEH), bauen Druck auf Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelprodukten auf. Der LEH hat sich - wie bereits schon aus der Branchenuntersuchung Lebensmittel [Link] zu entnehmen - als konzentrierten Markt mit vier großen Einzelhändlern erwiesen. Für 71.6% der Lieferanten ist der LEH der wichtigste Absatzkanal. Damit ist eine unüberschaubare Abhängigkeit der Lieferanten gegenüber ihren Abnehmern verbunden - vier Fünftel aller Lieferanten sind einer spürbar negativen Auswirkung ausgesetzt.

Folgende unlautere Praktiken des Anhang I des FWBG wurden dabei am häufigsten angewandt:

Lieferanten stimmen aus unterschiedlichen Gründen diesen unlauteren Praktiken zu:

  • zum eigenen Nutzen
  • zum beidseitigen Nutzen
  • aufgrund von Druckausübung des LEH
  • aufgrund der Befürchtung schwerwiegender, wirtschaftlicher Konsequenzen
  • ohne Bedenken

Die BWB geht davon aus, dass aufgrund des vielzitierten „Angstfaktors“ die Übermittlung von Beschwerden durch betroffene Lieferanten verhindert bleibt. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer solcher Praktiken auszugehen.

In Bezug auf unlautere Handelspraktiken des Anhang II des FWBG wurden Verstöße in einer Häufigkeit von 3-5% genannt.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die BWB einen verstärkten Schwerpunkt auf die Verfolgung von unlauteren Handelspraktiken legen wird.

Die BWB hat auch Empfehlungen ausgesprochen, um der bestehenden Problematik entgegenzutreten:

  • Von Amts wegen einzuleitende Branchenuntersuchungen
  • Verankerung eines Schriftlichkeitsgebots für Verträge im Anwendungsbereich des FWBG
  • Gleichsetzung der Praktiken im Anhang II mit jenen des Anhang I, da erstere nur dann verboten sind, wenn sie zuvor nicht klar und eindeutig in Liefer- oder Folgevereinbarungen vereinbart worden sind.
  • regelmäßiger Austausch mit anderen Durchsetzungsbehörden/Institutionen

Der vollständige Bericht ist unter folgendem Link abrufbar: Bericht gem § 5h Abs 3 FWBG 

Bisher veröffentliche FWBG-Fälle der BWB

Unlautere Handelspraktiken: BWB brachte in 16 Fällen Geldbußenanträge gegen MPREIS beim Kartellgericht ein

Unlautere Handelspraktiken gegnüber Obstbauern: BWB brachte Gebldbußenantrag gegen Großhändler beim Kartellgericht ein