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Geldbuße gegen SMS group GmbH wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht am 15.07.2021 eine Geldbuße iHv EUR 30.000 gegen das Unternehmen SMS group GmbH, Deutschland, wegen der verbotenen Durchführung des am 22.12.2020 angemeldeten Zusammenschlusses (BWB/Z-5167) betreffend die Erwerbe von alleiniger Kontrolle über OMAV S.p.A., Italien und Hydromec S.r.l., Italien. Der Zusammenschluss wurde am 20.01.2021 freigegeben.

Das Unternehmen SMS group GmbH stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkeinrichtungen und Gießmaschinen

Erklärung: Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen hat das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße zu verhängen.