Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauerei-Produkte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2011. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Privatbrauerei Zwettl Karl Schwarz GmbH und dem Lebensmitteleinzelhandel des Öfteren die Kurantpreise und insb die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt.
Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig. Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus.