Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen bestimmte Brauerei-Produkte und alkoholfreie Getränke im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2013. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der AFS Franchise-Systeme GmbH und Bier- und Getränkelieferanten des Öfteren die Kurantpreise und Aktionspreise abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden in mehreren Fällen auch umgesetzt. Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus.