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BWB/K-318 Geldbußenentscheidung gegen Grundig Intermedia GmbH

Wien, am 11.07.2014. Das Kartellgericht hat am 21.05.2014 (zu 24 Kt 17/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 372.000,-- gegen Grundig Intermedia GmbH verhängt.

​Über die Grundig Intermedia GmbH wird wegen Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV (Art 81 EG) und § 1 KartG, teilweise in Verbindung mit Lieferbeschränkungen, mit Unternehmen des Handels, die Produkte der Elektronik-/Elektroindustrie an Abnehmer in Österreich vertreiben, im Zeitraum von zumindest Anfang 2009 bis Mai 2013, gemäß  § 29 Z1 lit a und lit d KartG 2005 eine Geldbuße von EUR 372.000,-- verhängt.

Die BWB stellte Ende Februar 2014 einige Geldbußenanträge, wegen kartellrechtswidriger vertikaler Preisbindungen im Zusammenhang mit aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, welche eine Behinderung des Absatzkanales "Online Verkauf" von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik bezweckt oder bewirkt. Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus. Die Entscheidung ist rechtskräftig.