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BWB stellt Verweisungsantrag betreffend die Prüfung des Zusammenschlusses Adobe Inc., USA/Figma, Inc. USA an die Europäische Kommission

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2022 folgendes Zusammenschlussvorhaben (Z 6151) angemeldet:

Adobe Inc., USA („Adobe“ oder „Erwerberin“) beabsichtigt, das gesamte ausgegebene Aktienkapital von und damit die alleinige Kontrolle über Figma, Inc., USA („Figma“) zu erwerben. Mit Vollzug des Zusammenschlussvorhabens wird Figma eine direkte, 100%ige Tochtergesellschaft von Adobe.

Beide Parteien bieten Tools für interaktives Produktdesign an. Dies betrifft die Gestaltung interaktiver digitaler Produkte wie Softwareanwendungen und Websites unter Verwendung animierter und interaktiver Prototypen, auch bekannt als „User Interface Design“ (UI-Design) bzw. „User Experience Design“ (UX-Design). Voraussetzung für interaktives Produktdesign ist eine kollaborative Plattform, über die Designer:innen, Entwickler:innen und andere Interessensgruppen gemeinsam digitale Produkte konzipieren, freigeben und entwickeln können.

Adobe bietet ein desktopbasiertes interaktives Produktdesign-Tool an (Adobe XD), während Figmas webbasiertes Kollaborationstool für interaktives Produktdesign (Figma Design) eine gemeinsame Bearbeitung mehrerer Benutzer in Echtzeit ermöglicht.

Bedenken der BWB

Als Ergebnis einer vorläufigen Prüfung ist das Zusammenschlussvorhaben geeignet, den zwischenstaatlichen Handel zu beeinträchtigen, unter anderem da die betroffenen Märkte zumindest EWR-weit abzugrenzen sind, Adobe und Figma in allen Mitgliedsstaaten tätig sind und das Zielunternehmen Figma Tochtergesellschaften in vier Mitgliedstaaten hat.

Ebenso wirft das Vorhaben einige wettbewerbliche Bedenken in diesen Märkten auf und droht somit den Wettbewerb in Österreich erheblich zu beeinträchtigen:

  • So besteht auf Basis der bisher vorliegenden Informationen ein reales Risiko, dass das Vorhaben zur Eliminierung von wesentlichem Wettbewerbsdruck durch Figma und einer Stärkung der Marktstellung von Adobe auf einem möglichen Markt für interaktives Produktdesign im EWR oder weltweit führt. Verschiedene öffentliche Quellen sehen Figma als Hauptkonkurrent von Adobe und als Herausforderer im Bereich des interaktiven Produktdesigns. Die exakte Marktabgrenzung muss hierbei geprüft werden. Ebenso müssen auch die volumenbasierten Marktanteile eruiert werden, da Figma seine Produkte zu einem bedeutenden Anteil auch in einer kostenlosen Version anbietet.
  • Zusätzlich zu möglichen horizontalen Überschneidungen sind mögliche konglomerate Effekte etwa durch Bündelung oder Integration von Produkten zu prüfen.

Verweisungsantrag an die Europäische Kommission

Nach ersten Erkenntnissen scheint der Zusammenschluss somit zumindest grundsätzlich geeignet, nicht nur in Österreich, sondern auch in zahlreichen weiteren Mitgliedstaaten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu führen. Daher ist nach Ansicht der BWB die Europäische Kommission die bestgeeignete Wettbewerbsbehörde zur Prüfung des geplanten Zusammenschlusses.

Die BWB hat daher am 09.01.2023 fristgerecht einen Verweisungsantrag gemäß Art 22 FKVO gestellt und die Europäische Kommission ersucht, den Zusammenschluss zu prüfen.

Die nationalen Wettbewerbsbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen nach Art 22 der europäischen Fusionskontrollverordnung national angemeldete Fusionen an die Europäische Kommission verweisen, so dass diese für die Prüfung zuständig wird.

Update am 3.3.2023

Die Europäische Kommission hat den Verweisungsantrag Mitte Februar angenommen und wird den Zusammenschluss daher prüfen.

13 Mitgliedstaaten und 2 EFTA Mitgliedstaaten haben sich dem Verweisungsantrag angeschlossen.