Unternehmerische Kooperationen, welche zwar den Wettbewerb beschränken aber wesentlich zu einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft beitragen, sollen in weiterem Umfang als bisher von der Möglichkeit der Freistellung vom Kartellverbot profitieren können.
Anfang Juni veröffentlichte die BWB einen Entwurf der Leitlinien für Unternehmen zu Nachhaltigkeitskooperationen. Dieser wurde unter Vorabeinbindung des Bundesministeriums für Klimaschutz erstellt. Bis Ende Juni konnten Stellungnahmen bei der BWB eingereicht werden. Über 20 Stellungnahmen von nationalen und internationalen Experten und Expertinnen, Ministerien, Berufsvereinigungen, Interessensvertretungen, Behörden und Gerichten erreichten die BWB auf diesem Weg, welche nun in die abschließende Version der Leitlinien eingearbeitet wurden. Gleichzeitig fanden auch zahlreiche Gespräche statt. Die BWB bedankt sich an dieser Stelle für alle eingebrachten Stellungnahmen und Gespräche.
Die Leitlinien sollen Unternehmen dabei unterstützen die Anwendung des Kartellrechts bei geplanten Nachhaltigkeitskooperationen besser einschätzen zu können. Verbleiben Zweifel im Rahmen der Selbstbeurteilung wird empfohlen die BWB vorab rechtzeitig zu kontaktieren. Die BWB hat die Möglichkeit eine Einschätzung abzugeben. Dabei wird die BWB auch regelmäßig den Bundeskartellanwalt (BMJ) einbeziehen.
Die Praxis wird zeigen für welche Nachhaltigkeitskooperationen die Leitlinien relevant werden.
Die Nachhaltigkeits-LL sollen ein lebendiges Dokument sein, dh Praxiserfahrungen sollen in künftige Versionen eingearbeitet werden. Für Anfragen und Anregungen steht die BWB gerne über das Postfach wettbewerb@bwb.gv.at zur Verfügung.
Die abschließenden Nachhaltigkeits-Leitlinien der BWB finden Sie zum Download hier: