Das Unternehmen hielt im relevanten Zeitraum auf dem betroffenen Markt Marktanteile von über 85% und somit eine marktbeherrschende Stellung. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen durch Kampfpreise dafür sorgte, dass Krankenanstalten keine Anreize hatten, auf Generika des Arzneimittels zu wechseln, wodurch erfolgreiche Markteintritte von Generikaherstellern verhindert wurden.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Kartellgerichts gilt die Unschuldsvermutung für das betroffene Unternehmen.
Arzneimittelsektor hat höchste Priorität bei Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union
In der Europäischen Union wird dem Arzneimittelsektor seit der Branchenuntersuchung der Europäischen Kommission im Jahr 2009 höchste Priorität eingeräumt. Die europäischen Wettbewerbsbehörden arbeiten eng mit der Europäischen Kommission zusammen um einen wirksamen Wettbewerb im Arzneimittelbereich zu gewährleisten. Seit 2009 wurden in mehr als 29 Entscheidungen Geldbußen iHv insgesamt 1 Mrd. EUR gegen Pharmazieunternehmen verhängt, die gegen das Kartellrecht verstoßen hatten. Generika bzw. Biosimilars unterstützen einen wirksamen Preiswettbewerb im Arzneimittelsektor. Deshalb ist die Wahrung der Markteintrittsmöglichkeiten von Generikaherstellern von besonders großem öffentlichen Interesse. Die Kostenreduktionen, die sich für das Gesundheitssystem langfristig ergeben, können bspw. für neue, innovative Arzneimittel eingesetzt werden.
Die Europäische Kommission veröffentlichte zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Arzneimittelsektor einen Bericht im Jänner 2019.
Die BWB analysiert den Gesundheitsmarkt seit 2017. Im Rahmen einer Branchenuntersuchung veröffentlichte die BWB bereits zwei Berichte zum Apothekenmarkt (2018) und zur Gesundheitsversorgung (2019) im ländlichen Raum.