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BWB stellte Antrag auf Verhängung einer Geldbuße wegen vertikalen Absprachen über Wiederverkaufspreise im Markt für automatische Poolreinigungsausrüstungen

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am 2.4.2020 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen wegen dem Verstoß gegen Art. 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG an das Kartellgericht gestellt. Die Zuwiderhandlung betrifft vertikale Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise in Bezug auf „automatische Poolreinigungsausrüstungen“. Das Unternehmen hat ein Anerkenntnis abgegeben.

Die BWB hat im September 2019 gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde in Frankreich im Rahmen der Amtshilfe Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Bereits 2014 führte die BWB ein Kartellverfahren im Markt für Poolreinigungsgeräte.