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BWB führt ergänzende Hausdurchsuchungen im Bereich Abfallwirtschaft durch

Die Abfallwirtschaft ist von vielfältigen Einflüssen geprägt. Neben Bundes- und Landesabfallwirtschaftsgesetzen gibt es auch europäische Normen, die den Markt beeinflussen und für die verschiedensten Abfallarten differenzierte Regelungen vorsehen. Die Kosten der Logistik, knappe Kapazitäten bei der Verwertung und Beseitigung sowie notwendige Genehmigungen für den Transport und die Behandlung von Abfallarten definieren die Abfallwirtschaft als einen sehr komplexen und vielschichtigen Markt mit weit über 300 gewerblichen Teilnehmern in Österreich.

Im März 2021 wurden österreichweit an über 20 Standorten gleichzeitig erste Durchsuchungen bei Unternehmen im Bereich Abfallwirtschaft vorgenommen, da der Verdacht von Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Absprachen bei Ausschreibungen bestand. (vgl. dazu die Pressemitteilung der BWB vom 18.03.2021).

Bereits kurz nach den Durchsuchungen traten mehrere Unternehmen an die BWB heran, um umfassend zu kooperieren. Ebenso gab es eine Vielzahl von Eingaben über das Whisteblowing-System der BWB. Diese enthielten umfangreiche Informationen. Die BWB hat zahlreiche Zeugen dazu einvernommen.

Es haben sich daraus erhärtete Verdachtsmomente ergeben, die die Durchsuchung weiterer Standorte und Unternehmen notwendig gemacht haben.

Ermittlungsinstrument Hausdurchsuchung

Die BWB kann beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht die Anordnung einer Hausdurchsuchung beantragen, sofern ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Kartellverbot (§ 1 KartG, Art 101 AEUV) oder ein Verstoß gegen das Marktmachtmissbrauchsverbot (§ 5 KartG, Art 102 AEUV) besteht und die Durchsuchung notwendig ist. Das Kartellgericht führt dabei insbesondere auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch.