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Branchenuntersuchung E-Ladeinfrastruktur: BWB startet umfassende Marktbefragung

Im Rahmen der von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im November 2021 begonnenen Branchenuntersuchung im Bereich E-Ladeinfrastruktur (siehe dazu die Pressemeldung der BWB vom 16.11.2021), wird nun zum Zweck der Analyse und wettbewerblichen Beurteilung eine umfassende Befragung von mehr als 250 Marktteilnehmern durchgeführt. Bis dato wurden bereits zahlreiche Gespräche mit Stakeholdern geführt sowie öffentlich verfügbare Daten analysiert.

Die befragten Marktteilnehmer sind die im Ladestellenverzeichnis der E-Control als Ladepunktbetreiber eingetragenen Unternehmen und betreiben mit insgesamt 12.480 Ladepunkten sämtliche öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Österreich.

Einige der befragten Unternehmen sind auch auf anderen Marktstufen der E-Mobilität tätig, wie der Bereitstellung von Ladestrom auf der Vorleistungsebene oder dem Vertrieb von Ladekarten auf der nachgelagerten Ebene. Diese Unternehmen wurden in die Befragung miteinbezogen, da der Markt für E-Ladeinfrastruktur relativ komplex ist und nur durch eine Analyse aller relevanten Marktstufen umfänglich verstanden werden kann.

Der Fragenkatalog der BWB beinhaltet nicht nur Fragen zur Bereitstellung der E-Ladeinfrastruktur durch die Ladeinfrastrukturbetreiber, sondern konzentriert sich darüber hinaus auch auf Fragen zur Bereitstellung von Ladestrom durch Energieversorgungsunternehmen und dem Vertrieb von Ladekarten durch E-Mobility-Provider, wie auch zum sogenannten E-Roaming.

Der Bereich der E-Mobilität ist von wachsender Bedeutung. Es ist wichtig, dass Wettbewerbsbehörden frühzeitig allfällige strukturelle Wettbewerbsprobleme untersuchen und aufzeigen. Die Einholung umfassender Daten und Informationen im Rahmen der Marktbefragung wird uns in die Lage versetzen dazu Ergebnisse vorzulegen.“, so interim. GD Dr. Natalie Harsdorf-Borsch.

Branchenuntersuchung durch die BWB

Für die Durchführung wettbewerbsrechtlicher Branchenuntersuchungen ist in Österreich die BWB zuständig. Eine solche kann dann von der BWB eingeleitet werden, sofern Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in einem betreffenden Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. Im Rahmen der Branchenuntersuchung ist die BWB berechtigt, Informationen von Unternehmen abzufragen. Diese sind richtig und vollständig bereitzustellen.