Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pro Mach Inc.; MBF S.p.A - BWB/Z-6556 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pro Mach Inc.; MBF S.p.A

BWB/Z-6556

25.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Pro Mach Inc., Vereinigte Staaten von Amerika, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über MBF S.p.A., Italien, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Abfüllmaschinen und damit verbundene Dienstleistungen.
Betroffener Geschäfszweig: Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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