Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tönnies Unternehmensbeteiligungen GmbH; Ritzenhoff AG
BWB/Z-6554
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Tönnies Unternehmensbeteiligungen GmbH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 49 % der Anteile an der Ritzenhoff AG, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung, Dekoration und den Handel von Glas- und Keramikwaren.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.05.2024 weggefallen.