Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ArcelorMittal S.A.; Vallourec S.A.S - BWB/Z-6553 | Bundeswettbewerbsbehörde

ArcelorMittal S.A.; Vallourec S.A.S

BWB/Z-6553

15.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ArcelorMittal S.A. (Luxemburg) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% an Vallourec S.A.S (Frankreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Lieferung von Stahlrohren. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Lieferung von Stahlrohren. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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