Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dachser Group SE & Co. KG; Brummer Gruppe - BWB/Z-6551 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dachser Group SE & Co. KG; Brummer Gruppe

BWB/Z-6551

10.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Dachser Group SE & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Brummer Logistik GmbH (Deutschland), Brummer Logistic Solutions GmbH & Co. KG (Österreich) und Brummer Logistic Solutions GmbH (Österreich) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den temperaturgeführten Transport von Lebensmitteln und anderen Gütern.
Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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