Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft; Roland Spedition GmbH; CN Logistics and Service Group GmbH - BWB/Z-6550 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft; Roland Spedition GmbH; CN Logistics and Service Group GmbH

BWB/Z-6550

09.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (Deutschland) beabsichtigt, indirekt über Hera Logistics Holding GmbH (Österreich), gemeinsame Kontrolle über Roland Spedition GmbH (Österreich) zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig: Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

zurück zur Übersicht