Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Carrier Global Corporation; AIR-COND International GmbH - BWB/Z-6549 | Bundeswettbewerbsbehörde

Carrier Global Corporation; AIR-COND International GmbH

BWB/Z-6549

09.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Carrier Global Corporation, USA, beabsichtigt indirekt 100 % der Anteile und alleinige Kontrolle an AIR-COND International GmbH, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Wärme- und Kälteversorgung

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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