Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Veritas Holdings Ltd.; Cohesity, Inc.; Veritas Enterprise-Datensicherheitsgeschäft
BWB/Z-6548
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den beabsichtigten Erwerb einer nicht-kontrollieren-den Minderheitsbeteiligung an der Cohesity, Inc., USA, durch Veritas Holdings, Ltd., USA, einer Portfoliogesellschaft von The Carlyle Group, Inc., USA, als Gegenleistung für eine Transaktion, bei der Cohesity, Inc. indirekt 100% des Enterprise-Datensicherheitsgeschäfts von Veritas Holdings, Ltd. erwerben wird.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und den Vertrieb von Anwendungssoftware für Unternehmen.
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von sonstiger Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2024 weggefallen.