Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TTTech Computertechnik AG; VERBUND AG
BWB/Z-6539
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TTTech Computertechnik AG, Wien, Österreich und VERBUND AG, Wien, Österreich beabsichtigen die Gründung einer GmbH, die im Bereich Energiemanagementdienstleistungen tätig sein wird. An der zu gründenden Gesellschaft wird TTTech Computertechnik AG mit 74,9% beteiligt sein, während VERBUND AG indirekt eine nicht-kontrollierende Beteiligung von 25,1% halten wird.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2024 weggefallen.