Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kohler Co.; ACG HoldCo GmbH
BWB/Z-6445
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kohler Co., USA, beabsichtigt, sämtliche Anteile der ACG HoldCO GmbH, Deutschland, zu erwerben, die indirekt alle Anteile an der Klafs-Gruppe hält.
Der Zusammenschluss betrifft das Geschäft mit Sauna- und Spa-Lösungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.01.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2024 weggefallen.