Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AEQUITA SE & Co. KGaA; Fujitsu Services GmbH
BWB/Z-6443
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AEQUITA SE & Co. KGaA (München, Deutschland), beabsichtigt, sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Fujitsu Services GmbH (München, Deutschland) zu erwerben.
Das Vorhaben betrifft die Erbringung von IT-Dienstleistungen.
Betroffene Geschäftszweige:Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2023 weggefallen.