Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fluidra Comercial S.A.U.; Meranus Gesellschaft für Schwimmbad- und Freizeitausrüstungen mbH, Lauchhammer - BWB/Z-6183 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fluidra Comercial S.A.U.; Meranus Gesellschaft für Schwimmbad- und Freizeitausrüstungen mbH, Lauchhammer

BWB/Z-6183

24.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fluidra Comercial S.A.U. beabsichtigt, 100% der Anteile an Meranus Gesellschaft für Schwimmbad- und Freizeitausrüstungen mbH, Haan, Deutschland, Meranus Gesellschaft für Schwimmbad- und Freizeitausrüstungen mbh, Lauchhammer, Deutschland, und Aquacontrol, Gesellschaft für Meß-, Regel- und Steuerungstechnik zur Wasseraufbereitung mbH, Deutschland zu erwerben. 
Industrie: Herstellung und Großhandel von Schwimmbadausrüstung
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g.; Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2023 weggefallen.

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