Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fluidra Comercial S.A.U.; Meranus Gesellschaft für Schwimmbad- und Freizeitausrüstungen mbH, Lauchhammer
BWB/Z-6183
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fluidra Comercial S.A.U. beabsichtigt, 100% der Anteile an Meranus Gesellschaft für Schwimmbad- und Freizeitausrüstungen mbH, Haan, Deutschland, Meranus Gesellschaft für Schwimmbad- und Freizeitausrüstungen mbh, Lauchhammer, Deutschland, und Aquacontrol, Gesellschaft für Meß-, Regel- und Steuerungstechnik zur Wasseraufbereitung mbH, Deutschland zu erwerben.
Industrie: Herstellung und Großhandel von Schwimmbadausrüstung
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g.; Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.02.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2023 weggefallen.