Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH & Co KG; Teilbetrieb „Automatenservice“ der Hämmerle Kaffee GmbH - BWB/Z-6182 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH & Co KG; Teilbetrieb „Automatenservice“ der Hämmerle Kaffee GmbH

BWB/Z-6182

18.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH & Co KG, Sonnenberger Straße 33, 6820 Frastanz, eine Konzerngesellschaft der Alois Dallmayr KG, beabsichtigt, den Teilbetrieb „Automatenservice“ der Hämmerle Kaffee GmbH, Walgaustraße 48, 6719 Bludesch, zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft folgende Geschäftszweige:  Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.02.2023 weggefallen.

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