Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Andreas STIHL AG & Co. KG; Mogatec GmbH - BWB/Z-6180 | Bundeswettbewerbsbehörde

Andreas STIHL AG & Co. KG; Mogatec GmbH

BWB/Z-6180

17.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Andreas STIHL AG & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft STIHL International GmbH, Deutschland, alle Anteile  an und alleinige Kontrolle über Mogatec GmbH, Deutschland, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2023 weggefallen.

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